Die ökologische Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten, pflanzlicher und tierischer Herkunft wird für alle EU-Mitgliedsstaaten durch die EU-Öko-Richtlinie (EWG Nr. 2092/91) geregelt.
 Nach dieser Richtlinie müssen alle ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe amtlich anerkannt sein. Die Vorgaben der Richtlinie gelten auch für die Zukaufsfuttermittel, d.h. der Futtermittelhersteller wird ebenfalls durch amtlich anerkannte Zertifizierungsstellen überwacht.
Hohburg wurde durch die amtlich anerkannte Kontrollstelle QAL GmbH zertifiziert! |
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